Unfallversicherung
Besonders für Ärzte empfiehlt sich der Abschluss einer Unfallversicherung. Der Verlust oder die Gebrauchsunfähigkeit eines Fingers (oder mehrerer), einer Hand oder eines Arms kann einen Arzt zur Aufgabe seiner beruflichen Tätigkeit zwingen. Mediziner haben daher einen verstärkten Absicherungsbedarf für das Unfallrisiko. Standard-Tarifbedingungen bieten hier oftmals keine ausreichende Absicherung. Deshalb sollten besondere Leistungsvereinbarungen und zumindest eine verbesserte Gliedertaxe vereinbart werden.
Im Versicherungsschutz enthalten sind in der Regel
- Todesfall
- Invaliditätsfall, wahlweise auch mit progressiven Versicherungssummen
- Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld
- Tagegeld, wahlweise ab dem 1./8./15. oder 43. Tag
- eine Unfallrente
Versicherungsumfang und die Versicherungssumme können individuell je nach Risikoprofil gestaltet werden.
Unfallversicherungen für einzelne Personen oder für Gruppen
Art und Umfang der Absicherung können individuell und nach den jeweiligen Bedürfnissen gestaltet werden, z. B. als
- Einzel-Unfallversicherungen (z. B. für Praxisinhaber) oder als
- Gruppen-Unfallversicherungen (z. B. für die Mitarbeitenden oder die Familie).