Rufschädigung
Versichert sind Kosten, die für die Abwendung oder Minderung eines Reputationsschadens bzw. die Wiederherstellung des guten Rufs anfallen. Erstattet werden z. B. Auslagen für das Krisenmanagement, ebenso Beratungshonorare für IT-Fachanwälte und Gerichtskosten bei Unterlassungsklagen oder Widerruf wie auch Aufwendungen für die externe Kommunikation (Pressearbeit, Anzeigen etc.).