Praxisausfallversicherung
Selbstständige/freiberuflich tätige Ärzte tun gut daran, in Ergänzung zur klassischen Betriebsunterbrechungsversicherung für Sachschäden und Krankentagegeldversicherung den Praxisausfall abzusichern. Die Praxisausfallversicherung ersetzt die laufenden Kosten bei Betriebsunterbrechung durch Krankheit, Unfall und Quarantäne im Zusammenhang mit einer Seuche.
Die Praxisausfallversicherung ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und den Aufwand an fortlaufenden Kosten (Gehälter, Miete, Steuern), wenn der normale Betrieb infolge eines versicherten Schadens gestört oder unterbrochen wird. Auch schadenbedingte Mehraufwendungen oder die Kosten für die Beschäftigung eines Vertreters werden in Abstimmung mit dem Versicherer von diesem getragen.
Die Prämienhöhe richtet sich grundsätzlich nach der Höhe der Versicherungssumme. Da es sich bei der Praxisausfallversicherung um eine Personenversicherung handelt, wird die Prämienhöhe maßgeblich vom Eintrittsalter des Versicherungsnehmers bei Abschluss des Vertrages sowie von etwaigen Vorerkrankungen beeinflusst. Wie sinnvoll der Abschluss einer Praxisausfallversicherung ist, muss im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden. Eine qualifizierte persönliche Beratung sollte daher grundsätzlich vorausgehen.