Elektronikversicherung
Viele Praxen und ambulante Einrichtungen halten hochwertige Anlagen der Medizin-, Informations- und Kommunikationstechnik vor. Wenn zum Beispiel Ultraschallgeräte beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen, ist die Reparatur bzw. Ersatzanschaffung oft kostspielig. Eine finanzielle Absicherung gegen Beschädigung oder Zerstörung, unabhängig von der Schadenursache, bietet die Elektronikversicherung. Sie tritt ein, wenn versicherte Sachen unvorhergesehen beschädigt oder zerstört werden, insbesondere durch
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
- Wasser, Feuchtigkeit
- Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung
Versicherungsschutz besteht auch, wenn versicherte Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommen.
Grundsätzlich kann jedes Gerät einzeln versichert werden. Oftmals bietet es sich jedoch an, alle vorhandenen Geräte im Rahmen einer Pauschalversicherung zu versichern. Hierbei sind folgende Gerätegruppen zu unterscheiden:
Medizintechnik
Hierunter fallen sämtliche Geräte und Anlagen für Diagnostik und Therapie, physikalisch-medizinische Geräte, Laborgeräte und Laborsysteme, Ultraschallgeräte, Röntgenanlagen, Dentaleinrichtungen, Mess- und Prüfgeräte, Computertomographen, Nuklearmedizintechnik, OP-Schleusen, -ampeln und -lampen.
Allgemeintechnik
Informationstechnik, z. B. EDV-Anlagen, PCs, Netzcomputer, Laptops, Notebooks, Tablets, Handhelds, Bildschirme, Drucker, CAD-Geräte, Dongel
Kommunikationstechnik, z. B. Fernsprechanlagen, Gegen- und Wechselsprechanlagen, Telefaxgeräte, Anrufbeantworter, Patientenkommunikationssysteme, Rohrpost- und sonstige elektrische Förderanlagen
Bürotechnik, z. B. Kopiergeräte, Diktiergeräte, Rechen- und Schreibmaschinen, Mikrofilmgeräte, Post- und Papierbearbeitungsgeräte
Sicherungs- und Meldetechnik, z. B. Alarm- und Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Schrankenanlagen, Parkscheinautomaten, Videoüberwachungsanlagen, Uhrenanlagen, Zeiterfassungsanlagen, Einsatzleitzentralen, Gebäudeleittechnik (DDC-Anlagen)
Funktechnik, z. B. Mobiltelefone, Autotelefone, Funkgeräte, Eurosignalempfänger, Cityrufempfänger, Bündelfunk, Navigationssysteme in Kraftfahrzeugen, Hausnotrufempfänger, Antennenanlagen
Bild- und Tontechnik, z. B. Beamer, Dia-/Overheadprojektoren, Dolmetscheranlagen, elektroakustische Anlagen (ELA-Anlagen), Lichtrufanlagen, drahtgebundene Personensuchanlagen, Kameras, Videogeräte, Videokonferenzanlagen, Filmvorführgeräte, Fernsehgeräte, Unterhaltungselektronik, Musikübertragungsanlagen
Versorgungstechnik, z. B. Hauptverteiler, Notstromversorgungen, USV
Haustechnik
Hierunter fallen z. B. Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Kühl- und Wassertechnik, Aufzüge, Hebebühnen, Trafostationen und Schwimmbadtechnik. Versichert sind Aggregate ohne Heizkörper, Öltanks, Klimakanäle, Rohrleitungen, jedoch keine sanitären Einrichtungen.
Funktionssoftware bzw. die für spezielle Anlagen und Geräte beim Kauf erworbene Software ist dabei in der Regel automatisch mitversichert. Fremdgeräte, die gemietet, geleast, geliehen oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, können ebenfalls mitversichert werden, soweit der Schaden zulasten des Versicherungsnehmers geht. Dies gilt auch für beruflich genutzte Geräte der Mitarbeitenden.
Um eine Doppelversicherung mit einer eventuell bestehenden Inventarversicherung zu vermeiden, besteht eine optionale Ausschlussmöglichkeit für Sachschäden infolge Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl.
Es handelt sich um eine Neuwertversicherung. Werden bei einem versicherten Schadenereignis Geräte oder Anlagen zerstört, beschädigt oder entwendet, ersetzt der Versicherer diese zum jeweiligen Neuwert. Daher muss auch die Versicherungssumme zwingend dem Neuwert entsprechen. In der Regel ist dies der Anschaffungs- oder Listenpreis zzgl. Bezugskosten wie z. B. Verpackung, Fracht, Zölle und Montage. Der Neuwert entspricht dem Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen technisch gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.