Datenschutzverletzungen
Der Versicherer erstattet Kosten, die wegen gesetzlicher Informationspflichten gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit, aber auch gegenüber potenziell oder tatsächlich betroffenen Personen (Kunden etc.) entstehen. Neben Aufwendungen für behördliche Meldeverfahren oder juristische Beratungen fallen auch Kosten für telefonische Info-Hotlines oder Internetportale unter den Versicherungsschutz, ebenso Ausgaben für die Benachrichtigung von Betroffenen oder Kreditkartenüberwachungen.